- Einzelimport nach § 73.3 AMG
- Vergleich von Angeboten im Ausland, Auswahl des geeignetsten bzw. günstigsten Präparats
- Importabwicklung
Wenn ein bestimmtes Arzneimittel vom Arzt verschrieben wird (Rezept), jedoch in Deutschland nicht erhältlich ist, besteht die Möglichkeit eines Einzelimports. Die Voraussetzungen dafür regelt § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG).
Mit dem Arzneimittel-Einzelimport runden wir unseren Service als Großhandel ab und bieten unseren Kunden einen echten Mehrwert. Fragen Sie einfach bei unserer Hotline nach den gewünschten Medikamenten bzw. Wirkstoffen. Von Ihrer Bestellung bis zur Auslieferung vergehen in der Regel nur vier bis sieben Werktage, manchmal geht es sogar noch schneller.
„Mit unserer Erfahrung und unseren Bezugsquellen können wir den Einzelimport von Arzneimitteln meist sehr schnell und einfach durchführen.“